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Rettungshundeprüfung

Ansprechpartner RHS

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Sabine Fieseler
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Alamierung

Über die Polizeileitstelle110

Rettungshundeprüfung

Der Hundeführer muss die aktive Mitgliedschaft einer der GemPPO-angehörigen Organisation nachweisen. 

Das Zulassungsalter für Hundeführer beträgt 18 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren können Prüfungen absolvieren, dürfen jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden. 

Bei der ersten Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes sechzehn Monate, als Höchstalter bei der ersten bestandenen Prüfung nach GemPPO gilt die Vollendung des siebten Lebensjahres (7. Geburtstag des Hundes). 

Voraussetzung für den Hund zur Teilnahme an der ersten Teamprüfung ist der bestandene Eignungstest 

Vom Hundeführer sind folgende Kenntnisse nach Ausführungsbestimmungen der Organisationen nachzuweisen bzw. darzulegen: 

  • Sanitätsdienstliche Helferausbildung  
  • Erste Hilfe am Hund 
  • Kynologie
  • Orientierungs- und Kartenarbeit 
  • Sprechfunk 
  • Einsatztaktik je nach Prüfungssparte, insbesondere Lagebeurteilung 
  • Trümmerkunde (nur bei Trümmersuche) 
  • Verhaltensgrundsätze beim Transport von Hunden 
  • Unfallverhütung / Sicherheit im Einsatz 

Hundeführer und Hund müssen am Prüfungstag offensichtlich gesund sein. Im Zweifelsfall entscheidet das Prüferteam über die Teilnahme. Dem Hundeführer obliegt der ärztliche/tierärztliche Gesundheitsnachweis der Prüfungstauglichkeit 

Der Hund wird in der jeweiligen Prüfung ausschließlich von demselben Hundeführer geführt. Ein Hund kann in jeder Prüfungssparte parallel maximal mit zwei unterschiedlichen Hundeführern geprüft werden. Dabei ist jede Kombination entsprechend den allgemeinen Bestimmungen einzeln zu prüfen. 

Prüfung „Flächensuche” besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Fachfragenprüfung 
  • Verweisprüfung 
  • Gehorsamsprüfung 
  • Flächensuchprüfung 

Eine bestandene Rettungshundeteamprüfung muss im Abstand von 24 Monaten wiederholt werden.