(1) Die Vereinigung führt als Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Hofgeismar im Landesverband Hessen den Namen Deutsches Rotes Kreuz, Ortsvereinigung Calden. Sie hat ihren Sitz in Calden-Meimbressen. Sie ist ein nichteingetragener Verein.
(2) Ihre Kennzeichnung ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.
(3) Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet Großraum Calden.
(4) Die Satzung des DRK-Landesverbandes Hessen und die Satzung des DRK- Kreisverbandes Hofgeismar sind für die Ortsvereinigung und ihre Mitglieder verbindlich. So weit sie Mitgliedschaftsrechte und -pflichten enthält, sind sie Bestandteile dieser Satzung.
(5) Die Ortsvereinigung vermittelt ihren Mitgliedern über den DRK Kreisverband Hofgeismar und den DRK Landesverband Hessen die Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz.
(1) Die Ortsvereinigung erfüllt ihre Aufgaben nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes: