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§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

Ansprechpartner RHS

Ansprechpartner

Sabine Fieseler
anfrage@rettungshunde-drk-calden.de

Alamierung

Über die Polizeileitstelle110

§ 1 - Name, Sitz, Rechtsform

(1) Die Vereinigung führt als Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Hof­geismar im Landesverband Hessen den Namen Deutsches Rotes Kreuz, Ortsvereini­gung Calden. Sie hat ihren Sitz in Calden-Meimbressen. Sie ist ein nichteingetragener Verein.

(2) Ihre Kennzeichnung ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.

(3) Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet Großraum Calden.

(4) Die Satzung des DRK-Landesverbandes Hessen und die Satzung des DRK- Kreisver­bandes Hofgeismar sind für die Ortsvereinigung und ihre Mitglieder verbindlich. So­ weit sie Mitgliedschaftsrechte und -pflichten enthält, sind sie Bestandteile dieser Sat­zung.

(5) Die Ortsvereinigung vermittelt ihren Mitgliedern über den DRK Kreisverband Hof­geismar und den DRK Landesverband Hessen die Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz.

§ 2 - Grundsätze

(1) Die Ortsvereinigung erfüllt ihre Aufgaben nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

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